| REISERÜCKTRITTSKOSTEN-PAUSCHALE |
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Ersetzt
werden dadurch die Stornokosten bei Nichtantritt
der Reise.
Bei
Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Erkrankung
oder schwerer Unfallverletzung tragen
Sie
einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten, sofern
keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung
Anlass der Reiseabsage war.
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