Die angegebenen Preise auf dieser Homepage http://www.sprachcaffe-kuba.com/german/ und auf allen Unterseiten sind nur gültig für Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz haben.
1. Buchung:
Der Mindestbuchungswert liegt bei 300,00 €.
Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig
anzumelden. Bitte verwenden Sie nach
Möglichkeit für Ihre Buchung
unser Anmeldeformular. Füllen Sie
es bitte vollständig aus und senden
Sie es SPRACHCAFFE oder Ihrem Reisebüro
zu.
Der
Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung
durch SPRACHCAFFE zustande.
Wir bestätigen Ihre Buchung schriftlich.
2. Zahlung:
Wir bitten Sie, eine Woche nach Erhalt
unserer Buchungsbestätigung/ Rechnung
eine Anzahlung von 10% des Reisepreises,
höchstens Euro 250,- pro Teilnehmer
zu zahlen. Die Zahlung wird auf den
Reisepreis angerechnet. Die Prämie
für ein Versicherungspaket bzw.
eine Reiserücktrittskostenversicherung
ist im Reisepreis nicht enthalten und
wird mit der Anzahlung fällig.
Ihre auf den Reisepreis geleisteten
Zahlungen sind nach § 651k Abs.
3 BGB insolvenzversichert.
Mit
der Buchungsbestätigung/Rechnung
erhalten Sie als "qualifizierte
Reiseunterlage" den Sicherungsschein.
Die Zahlung des restlichen Reisepreises
ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen von
SPRACHCAFFE/Reisebüro je nach Wunsch
zugesandt oder ausgehändigt.
3. Leistungen & Leistungsmängel:
Für den Umfang der vertraglichen
Leistungen sind ausschließlich
die
Leistungsbeschreibungen im Prospekt
sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Bestätigung/Rechnung verbindlich.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistung verändern, bedürfen
unserer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung. Beanstandungen hinsichtlich
der vertraglich vereinbarten Leistungen
sind unverzüglich bei unseren Kollegen
vor Ort anzuzeigen, damit sofortige
Abhilfe erfolgen kann. Die Anschrift
und Telefonnummer unserer örtlichen
Agentur liegt den Reiseunterlagen bei. Unterlässt
es der Teilnehmer schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen und erhält SPRACHCAFFE
dadurch keine Gelegenheit, den Mangel
abzustellen, ist eine Minderung des
Preises ausgeschlossen.
4. Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen und Abweichungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig
werden, und die von SPRACHCAFFE nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen
und Abweichungen nicht erheblich sind,
nicht zu einer wesentlichen Änderung
der Reiseleistung führen und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Liegt zwischen
Vertragsschluss und Reiseantritt ein
Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind
wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich
zulässigen Rahmen zu ändern,
wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten,
behördlichen Abgaben wie Flughafen-
oder Hafengebühren oder, der für
die Reise geltenden
Wechselkurse Rechnung getragen wird.
Eine Preisänderung ist nur in dem
Verhältnis möglich, wie sich
nach Vertragsschluss geänderte
Kostenfaktoren auf den Reisepreis auswirken.
Wir sind verpflichtet, bis zum 21. Tag
vor dem Abreisetermin über eine
beabsichtigte Preisänderung zu
informieren. Eine Preisänderung
nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich
nicht zulässig. Sowohl bei einer
Preiserhöhung um mehr als 5% des
Reisepreises als auch bei einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
können Sie vom Vertrag zurücktreten
oder, wie bei einer zulässigen
Reiseabsage durch uns, die Teilnahm
an einer mindestens gleichwertigen anderen
Reise verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis
anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese
Rechte unverzüglich nach dem Erhalt
der Änderungsmitteilung uns gegenüber
geltend zu machen. Hierzu empfehlen
wir die
Schriftform.
5. Rücktritt:
5.1 Rücktritt durch den RV
SPRACHCAFFE kann bei Nichterreichen
einer im Katalog ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe
folgender Bestimmungen zurücktreten:
a) Sprachcaffe ist verpflichtet, dem
Reisenden gegenüber die Absage
der Reise unverzüglich zu
erklären, wenn feststeht, dass
die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
b) Der Rücktritt des RV muss spätestens
4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen.
c) Der Reiseteilnehmer erhält die
bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich
voll erstattet.
Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet
einer Abmahnung die Durchführung
der Reise, oder verhält er sich
grob vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE
das Recht, fristlos zu kündigen.
Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt
SPRACHCAFFE erhalten; eventuell ersparte
Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer
gutgeschrieben.
5.2 Rücktritt durch den
Kunden
Sie können bis zum Reisebeginn
jederzeit durch eine schriftliche Erklärung
gegenüber SPRACHCAFFE vom Reisevertrag
zurücktreten. Treten Sie vom Reisevertrag
zurück, können wir angemessenen
Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen. Bei
der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendung
der Leistung von uns berücksichtigt.
Maßgeblich für die Berechnung
der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt
des Eingangs der Rücktrittserklärung
bei SPRACHCAFFE bzw. Ihrem Reisebüro,
bei dem Sie sich angemeldet haben. Die
Höhe der Rücktrittskosten
richtet
sich nach dem Reisepreis. In der Regel
belaufen sich die Rücktrittspauschalen,
die wir im Falle Ihres Rücktritts
je angemeldetem Teilnehmer leider fordern
müssen, wie nachfolgend aufgeführt.
Sie haben allerdings das Recht, uns
nachzuweisen, dass die getroffenen Aufwendungen
geringer als die geforderten Rücktrittskosten
sind.
Die
Rücktrittspauschale beträgt:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%,
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%,
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%,
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%,
ab 6. Tag vor Reisebeginn 70%,
am Tag des Reiseantritts oder
bei Nichtantritt der Reise 100% des
Gesamtreisepreises.
Treten Sie die Reise nicht an, ohne
vorher den Rücktritt zu erklären,
fällt der gesamte Reisepreis an.
Eventuell ersparte Aufwendungen werden
von SPRACHCAFFE zurückerstattet.
Sprachkurse:
Unsere Sprachschule bietet sehr differenzierte
Leistungsstufen (Niveaus) an.
Die Einstufung in das entsprechende
Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur
sinnvoll vor Ort am ersten Unterrichtstag
erfolgen. Es ist deshalb nicht völlig
auszuschließen, dass der Einstufungstest
in seltenen Ausnahmefällen nur
ein oder zwei Teilnehmer einer Kenntnisstufe
zum Gruppenunterricht am 1. Kurstag
ergibt. In diesem Fall führen die
Schulen den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht
in einer reduzierten Stundenzahl durch,
wobei mindestens 60 % der Dauer eines
gebuchten Gruppenkurses als (Semi-)
Einzelunterricht angeboten wird (anstelle
von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht
12 Einheiten Einzelunterricht oder Zweier-Unterricht,
anstelle von 30
Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht
18 Einheiten Einzel- oder Zweierunterricht).
Es handelt sich in jedem Fall um ein
"upgrade", eine Qualitätssteigerung,
ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.
6. Reiserücktrittskostenpauschale:
Ersetzt werden dadurch die Stornokosten
bei Nichtantritt der Reise. Bei Nichtantritt
der Reise wegen unerwarteter Erkrankung
oder schwerer Unfallverletzung tragen
Sie einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten,
sofern keine akut notwendige vollstationäre
Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage
war.
7. Umbuchung:
Bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen
wir Ihre Umbuchungswünsche gerne,
soweit uns dies möglich ist. Sollten
Sie sich nach Abschluss des Reisevertrages
mit uns dazu entschließen, statt
der ursprünglich gebuchten Reise
eine andere durchzuführen oder
aber eine geeignete Ersatzperson zu
stellen, so müssen wir für
unseren Mehraufwand leider eine Umbuchungsgebühr
in Höhe von Euro 75,- pro Person
berechnen.
8. Haftung:
Unsere Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind,
ist bei vertraglichen
Schadensersatzansprüchen insgesamt
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt, soweit ein Schaden
des Teilnehmers weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig durch uns
herbeigeführt wurde oder SPRACHCAFFE
für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschulden
eines Leistungsträgers verantwortlich
ist. Gelten für eine von einem
Leistungsträger zu erbringende
Leistung internationale Übereinkommen
oder auf solchen beruhende gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch
auf Schadensersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
entsteht oder geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist, so
kann sich auch SPRACHCAFFE gegenüber
dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.
9. Reise-, Devisen- & Zollvorschriften
Sprachcaffe weist die Kunden auf alle
wichtigen Reisevorschriften in den Reiseunterlagen
hin. Dabei wird davon ausgegangen, dass
der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik
Deutschland ist. Der Kunde ist für
die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die
aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Der Kunde hat selbst darauf zu achten
, dass der Reisepass sowie sonstige
benötigte Dokumente ausreichende
Gültigkeit besitzen.
10. Unwirksamkeit einer Reisebedingung:
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen
unwirksam bzw. unzulässig sein,
so hat dies keine Auswirkungen auf den
Bestand der übrigen Reisebedingungen.
VERANSTALTER:
SPRACHCAFFE Reisen GmbH
Gartenstr. 6
60594 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 61 09 120
Fax: (069) 6 03 13 95
HRB 25400 Frankfurt/M
Stand April 2007 Druckfehler vorbehalten!