| Anspruch auf Bildungsurlaub hat grundsätzlich jede/r ArbeitnehmerIn, die/ der mindestens sechs Monate in einem Unternehmen vollzeitbeschäftigt ist. Pro Kalenderjahr steht ihr/ihm eine Woche bzw. fünf Arbeitstage Bildungsurlaub zu.
Bitte klicken Sie auf eines der folgenden Punkte und Sie erhalten detailierte Informationen über die Möglichkeiten eines Bildungsurlaubs.
1 Allgemeines über Bildungsurlaub
1.1 Bildungsurlaub
1.2 Verlängerter Bildungsurlaub
1.3 Gehalt
1.4 Auswahlkriterien
2 Vorbereitung und Durchführung
2.1 Planung
2.2 Anmeldung
2.3 Bestätigung
2.4 Finanzamt-Tipp
1 Allgemeines über Bildungsurlaub
1.1 Bildungsurlaub ist bezahlter Zusatzurlaub, den Ihr Arbeitgeber Ihnen per Gesetz einräumen muss. Unsere Intensivkurse werden in folgenden Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt:
| Berlin |
Brandenburg |
Schleswig-Holstein |
| Hamburg |
Niedersachsen* |
Rheinland Pfalz |
| Hessen |
Sachsen-Anhalt |
Mecklenburg Vorpommern* |
* Hier wird ein Kurs mit einer höheren Stundenzahl verlangt, den wir Ihnen gerne gegen einen Aufpreis von € 75 pro Woche anbieten.
1.2 Verlängerter Bildungsurlaub
Falls Sie eine zweiwöchige Sprachreise unternehmen möchten, können Sie Ihren Anspruch von einem Jahr auf das nächste übertragen. Diesen Wunsch müssen Sie Ihrer Firma rechtzeitig schriftlich zum Jahreswechsel mitteilen.
1.3 Gehalt
Während des Bildungsurlaubs beziehen Sie weiterhin Ihr reguläres Gehalt. Wenn Sie an mehrwöchigen Kursen innerhalb des Bildungsurlaubs teilnehmen, müssen Sie nur einen Teil als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber geltend machen.
1.4 Auswahlkriterien
Sie bestimmen Art und Ziel des Bildungsurlaubs. Wichtig für Ihren Arbeitgeber ist hierbei nur, dass die Kurse den entsprechenden Richtlinien entsprechen und als Bildungsurlaub anerkannt sind - so wie die Sprachreisen von Sprachcaffe!
2 Vorbereitung und Durchführung
2.1 Planung
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber über einen geeigneten Zeitpunkt. Wir empfehlen Ihnen eine Anmeldung 2 bis 3 Monate vor Reisebeginn.
AUSNAHME: Bitte beachten Sie, dass die Anmelde-bescheinigung dem Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz spätestens 8, in Mecklenburg-Vorpommern spätestens 15 Wochen vor Kursbeginn vorgelegt werden muss.
2.2 Anmeldung
Sie melden sich schriftlich an und erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Darin bescheinigen wir Ihnen, dass Sie für einen anerkannten Bildungskurs angemeldet sind. In den Bundesländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz kann sich die Zusendung der Bescheinigung verzögern, da hier ein anderes Verfahren angewendet wird. Melden Sie sich daher bitte so früh wie möglich schriftlich bei uns an.
2.3 Bestätigung
Nach Beendigung des Bildungsurlaubkurses erhalten Sie von uns eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber, der die ordnungsgemäße Teilnahme am Bildungsurlaub bestätigt.
2.4 Finanzamt-Tipp
Die Absetzung von Kosten eines Fremdsprachenkurses als Werbungskosten hat der Bundesfinanzhof den Arbeitnehmern in den letzten Jahren erleichtert. Wichtig ist dabei, dass durch ein Schreiben des Arbeitsgebers der Sprachkurs ausschließlich beruflich oder betrieblich bedingt war. Sprachcaffe stellt Ihnen gerne einen Stundenplan sowie eine Rechnung mit den Kursgebühren aus. |